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Masern

Masern

Masern sind eine hochansteckende Virus-Erkrankung. Typisch sind Fieber, eine Entzündung der oberen Atemwege und ein charakteristischer Hautausschlag.1 Aufgrund der möglichen Komplikationen sind Masern keine harmlose Krankheit.2 Hier finden Sie Wissenswertes, auch zum Thema Impfschutz!

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1. Fakten zu Masern

Fakten zu Masern-Infektionen

  • Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten.3
  • Masern sind keine harmlose Kinder-Krankheit. Auch Jugendliche und Erwachsene können daran erkranken.4
  • Vor Einführung der Masern-Impfung im Jahr 1963 starben jährlich weltweit etwa 2,6 Millionen Menschen an den Masern.5
  • Allein zwischen 2000 und 2018 konnten der WHO zufolge durch die Masern-Impfung schätzungsweise weltweit mehr als 23 Millionen Menschenleben gerettet werden: In diesem Zeitraum sank die Zahl der Masern-bedingten Todesfälle um 73 %.5

2. Was sind Masern?

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird.1 Die Masern-Erkrankung führt zu einer vorübergehenden Schwächung des Immunsystems, die Monate oder sogar Jahre andauern kann. Dadurch kann das Auftreten von zusätzlichen Infektionen mit anderen Krankheitserregern begünstigt werden. Infolgedessen kann es zu folgenden Erkrankungen kommen: Am häufigsten treten hier Mittelohrentzündungen, Durchfallerkrankungen, Bronchitis und Lungenentzündungen auf. Eine schwerwiegende Komplikation ist die Gehirnentzündung, die bei 0,1 % der Fälle vorkommt und dann in 10 – 20 % der Fälle tödlich verläuft. Bei ca. 20 – 30 % der Fälle ist mit Folgeschäden am zentralen Nervensystem zu rechnen.3

3. Verbreitung und Ansteckung

Wie viele Menschen erkranken weltweit an Masern?

Masern kommen auf der ganzen Welt vor. Weltweit starben im Jahr 2018 mehr als 140.000 Menschen daran. Am häufigsten betroffen waren Kinder unter 5 Jahren.3 Besonders in Entwicklungsländern sind Masern nach wie vor weit verbreitet. In diesen Ländern ist der Anteil an Personen, die die Erkrankung nicht überleben, besonders hoch.5

In Europa und auch global ist die Anzahl an Masernfällen in den letzten Jahren erneut massiv gestiegen. 2018 erkrankten rund 89.000 Menschen in der europäischen WHO-Region an Masern, rund 60 % der Betroffenen wurden ins Krankenhaus eingewiesen, 74 verstarben. Gegenüber 2017 lagen die Fallzahlen dreimal so hoch und im Vergleich zum Jahr 2016 sogar 15-mal höher. Für das Jahr 2019 wurden aus dieser Region 103.000 Masern-Fälle übermittelt.3

Für die Monate Januar und Februar 2022 wurde weltweit ein besorgniserregender Anstieg der Masern-Fallzahlen um 79 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum berichtet. Die WHO und UNICEF warnen daher vor einem erhöhten Risiko für die Ausbreitung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten. Insbesondere Kinder könnten durch größere Ausbrüche gefährdet sein.6

Wie häufig sind Masern in Deutschland?

Dank Impfungen ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen in Deutschland stark zurückgegangen.7 Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 76 Masernfälle registriert. Während in der europäischen Region und auch weltweit die Fallzahlen in den Jahren 2018 und 2019 erheblich gestiegen sind, ist der deutliche Rückgang der Masern-Fälle in Deutschland vermutlich auf die globalen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Zuletzt schwankte die Zahl der übermittelten Fälle der vergangenen Jahre allerdings teils erheblich. 2015 wurde die höchste Fallzahl seit 2001 erreicht, während die Anzahl der übermittelten Masern-Erkrankungen im Jahr 2020 die niedrigste seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 war.1

Deutschland strebt – genauso wie alle WHO-Regionen weltweit – eine Elimination der Masern an. Laut WHO kommen wir diesem Ziel dann näher, wenn weniger als 1 Masernfall pro 1 Million Einwohner:innen vorkommt.8 Für das Jahr 2020 wurde errechnet, dass die Häufigkeit, mit der neue Masern-Fälle auftreten, bei 0,1 Erkrankten pro 100.000 Einwohner:innen liegt. Damit wurde die von der WHO vorgegebene richtungsweisende sogenannte Indikatorinzidenz auf dem Weg zur Elimination der Masern knapp erreicht. Sie befindet sich daher momentan auf einem historisch tiefen Niveau. Allerdings ist laut Robert Koch-Institut (RKI) nicht zu erwarten, dass die Masern-Fallzahlen in Deutschland und der europäischen Region auf diesem niedrigen Stand bleiben werden, sobald die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie wieder gelockert werden.1

Welche Altersgruppen erkranken in Deutschland besonders häufig an Masern?

Im Vergleich zu anderen Altersgruppen erkranken Kinder unter 1 Jahr und 1-jährige Kinder besonders häufig an Masern. Seit einigen Jahren nimmt der Anteil älterer Altersgruppen zu: mit Ausnahme von 2016 sind seit 2012 mehr als 50 % der an Masern Erkrankten älter als 15 Jahre. Etwa 20 % der Masernerkrankungen betreffen Kinder im Alter von 2 bis 9 Jahren.3

Wie kann man sich mit Masern anstecken?

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten des Menschen. Auch wer dem Masernvirus nur kurzzeitig ausgesetzt ist, infiziert sich mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100 % mit Masern. Bei über 90 % der Infizierten, die nicht durch Impfungen oder eine durchgemachte Masern-Erkrankung geschützt sind, treten wahrnehmbare Symptome auf.3

Die Ansteckung kann zum einen über das Einatmen infektiöser Tröpfchen erfolgen, die an Masern erkrankte Menschen beim Sprechen, Husten und Niesen absondern. Zum anderen werden Masern durch den Kontakt mit ansteckenden Sekreten aus der Nase oder dem Rachen übertragen, die das Masernvirus enthalten.3 Das Masernvirus infiziert zunächst die Atemwege und breitet sich dann im Körper aus.5

Masern sind keine Kinderkrankheit

An Masern können nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene erkranken. Mehr als 50 % der Masernfälle in Deutschland treten bei Kindern und Jugendlichen über 10 Jahren sowie Erwachsenen auf. Das liegt daran, dass viele Kinder geimpft sind und es so vermehrt zur Ansteckung ungeschützter Personen kommt.4 Wer einmal Masern hatte, ist vor einer erneuten Erkrankung geschützt. Allerdings ist es möglich, dass eine Infektion mit dem Masernvirus zu einer vorübergehenden Immunschwäche führt, die Monate bis möglicherweise Jahre andauern kann. Damit geht eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionen mit anderen Krankheitserregern einher.3

4. Symptome einer Masern-Infektion

Eine Masern-Erkrankung beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem Ausschlag an der Mundschleimhaut, der durch kalkspritzerartige weiße Flecken (sogenannte Koplik-Flecken) gekennzeichnet ist. Am 2. – 4. Tag nach dem Auftreten der ersten Symptome entstehen die charakteristischen bräunlich-rosafarbenen Hautflecken, die in der Fachsprache als „makulopapulöses Masernexanthem“ bezeichnet werden. Diese Hautflecke treten als erstes im Gesicht und hinter den Ohren auf und bleiben 4 – 7 Tage bestehen. Beim Abklingen kommt es häufig zu einer Schuppung der Haut. Am 5. – 7. Erkrankungstag sinkt die Körpertemperatur.3

Eine Infektion mit dem Masernvirus führt zu einer vorübergehenden Immunschwäche, die Monate bis möglicherweise Jahre andauern kann. Eine Infektion mit dem Masernvirus führt zu einer vorübergehenden Immunschwäche, die Monate bis möglicherweise Jahre andauern kann. In dieser Zeit kann eine erhöhte Anfälligkeit für zusätzliche Infektionen mit anderen Krankheitserregern bestehen. Am häufigsten treten eine Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfälle auf. Bei etwa 0,1 % der Masern-Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung, die als „akute postinfektiöse Enzephalitis“ bezeichnet wird. Diese äußert sich etwa 4 – 7 Tage nach Auftreten der bräunlich-rosafarbenen Hautflecken mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. Bei etwa 10 – 20 % der Betroffenen führt die Gehirnentzündung zum Tod, und bei etwa 20 – 30 % muss mit bleibenden Schäden am zentralen Nervensystem gerechnet werden.3 

Wie genau erklärt man sich, dass nach einer Masern-Erkrankung ein erhöhtes Risiko für zusätzliche Infektionen bestehen kann?

Studienergebnisse deuten darauf hin, dass eine Masern-Erkrankung Veränderungen im Immunsystem auslöst, eine sogenannte Masern-bedingte Immunamnesie.13 Wie genau verändert sich das Immunsystem infolge einer Masern-Erkrankung? 2 Studien haben dazu Folgendes herausgefunden:

  • Ungeimpfte Kinder verloren infolge einer Masern-Infektion bis zu 73 % ihres Antikörper-Repertoires.14 Antikörper sind Proteine, die vom Immunsystem genutzt werden, um Krankheitserreger abzuwehren.15 Nach der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) wurde ein solcher Effekt der „Immunamnesie“ hingegen nicht beobachtet. Das Antikörper-Repertoire baute sich nach einer Masern-Erkrankung wieder auf, wenn die Kinder erneut in Kontakt mit den Krankheitserregern kamen. Allerdings kann es möglicherweise Monate bis Jahre dauern, bis der frühere Immunschutz gegen alle wichtigen Krankheitserreger wiederhergestellt ist. In der Zwischenzeit besteht ein potenziell erhöhtes Risiko für andere Infektionskrankheiten.14
  • Durch eine Masern-Infektion veränderte sich die Vielfalt bestimmter Immunzellen. Diese Veränderungen blieben auch nach dem Abklingen der Masern-Erkrankung bestehen und beeinträchtigten den Immunschutz, der durch frühere Erkrankungen und Impfungen erworben wurde.13

Eine sehr seltene Spätkomplikation von Masern ist die „subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)“, eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und Nervensystems.7 Diese Komplikation zeigt sich durchschnittlich etwa 6 – 8 Jahre nach der Infektion bei etwa 4 – 11 von 100.000 Masern-Erkrankten. Kinder unter 5 Jahren haben ein wesentlich höheres Erkrankungsrisiko. Eine SSPE äußert sich zunächst durch psychische und intellektuelle Veränderungen. Es entwickeln sich neurologische Störungen und Ausfälle bis zum Verlust von Gehirnfunktionen. Die Erkrankung verläuft meist tödlich.3

5. Diagnose einer Masern-Infektion

Die Symptome, die bei einer Masern-Erkrankung auftreten, können mit anderen Erkrankungen wie Röteln, Ringelröteln und Scharlach verwechselt werden. Deswegen werden zum sicheren Nachweis der Masern Blutuntersuchungen durchgeführt. Außerdem kann das Erbgut des Virus unter anderem in Urinproben oder einem Rachen-Abstrich nachgewiesen werden.3

6. Behandlung einer Masern-Infektion

Eine spezifische Therapie gegen das Virus gibt es nicht. Die Behandlung von Masern erfolgt symptomatisch, das heißt, es werden nur die auftretenden Symptome behandelt. Welche Maßnahmen eingeleitet werden, hängt davon ab, welche Organe betroffen sind. Es können beispielsweise fiebersenkende Medikamente zum Einsatz kommen. Treten zusätzliche bakterielle Infektionen auf, wie beispielsweise eine Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung, können diese mit Antibiotika behandelt werden.3 Wer an Masern erkrankt ist, sollte Bettruhe einhalten.7

7. Die Masern-Impfung

Wann werden Kinder gegen Masern geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern für alle Säuglinge, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als Standardimpfung. Für die Grundimmunisierung bei Kindern sind 2 Impfungen notwendig. Für die Impfung gegen Masern werden sogenannte Kombinationsimpfstoffe empfohlen, die gleichzeitig gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) schützen können.9

  • Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten, beispielsweise im Rahmen der U6 Vorsorgeuntersuchung, und die 2. Impfung im Alter von 15 Monaten.
  • Dabei sollte jedoch ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen der 1. und der 2. Impfung liegen.
  • Versäumte Impfungen der Grundimmunisierung können bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.9

Die 1. MMR-Impfung kann unter bestimmten Umständen schon ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:9

  • Bei einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung wie beispielsweise eine Kita
  • Nach Kontakt zu Masern-Erkrankten9

Sofern die 1. Impfung im Alter von 9 – 10 Monaten durchgeführt wurde, wird die 2. Impfung schon zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht.9

Wann werden Erwachsene gegen Masern geimpft?

Eine einmalige MMR-Impfung mit Kombinationsimpfstoff wird als Standardimpfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen ab 18 Jahren empfohlen, die einen unklaren Impfstatus haben, keine Impfung oder nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.9

Die zweimalige MMR-Impfung wird Personen empfohlen, die nach 1970 geboren und in den folgenden beruflichen Bereichen tätig sind (einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, ehrenamtlich Tätige und Studierende):9

  • Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer HeilberufeTätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem MaterialPflegeeinrichtungenGemeinschaftseinrichtungenEinrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreispflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler:innenFach-, Berufs- und Hochschulen9

Wie oft muss bei der berufsbedingten MMR-Impfung geimpft werden?

Alle Personen, die keine frühere Lebendimpfung gegen MMR erhalten oder einen unklaren Impfstatus haben, werden zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff geimpft. Personen, die bisher nur eine Impfung gegen Masern erhalten haben, bekommen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorherigen Impfung.10

In Deutschland sind die Impfquoten nicht ausreichend hoch

In Deutschland gibt es noch immer große Impflücken.2 So waren 2019 auf Bundesebene nur 93 % der Schulanfänger:innen zweimal gegen Masern geimpft.11 Für einen Gemeinschaftsschutz (sogenannte Herdenimmunität) wäre bundesweit eine Impfquote von 95 % erforderlich3. Um Schul- und Kindergartenkinder vor Masern zu schützen, trat im März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Gemäß diesem Gesetz gibt es nun eine Masern-Impfpflicht für bestimmte Personengruppen (siehe unten).2

Wer nicht gegen Masern geimpft ist, gefährdet hiermit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.2 Das betrifft beispielsweise Säuglinge – im Normalfall werden Kinder erstmals im Alter von 11 Monaten gegen Masern geimpft.9

Im März 2020 wurde die Masern-Impfpflicht eingeführt

Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz . Demnach müssen bestimmte Personengruppen den von der STIKO empfohlenen Masern-Impfschutz nachweisen.2 Wen betrifft das?

  • Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten; in der Regel auch Kinder, die von einer Kindertagespflegeperson betreut werden
  • Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind und nach 1970 geboren sind – z. B. Erzieher:innen, Lehrer:innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal
  • Asylbewerber:innen und Flüchtlinge 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft2

Wie können Sie den Masern-Impfschutz nachweisen?

In der Regel erfolgt der Nachweis bei der Leitung der Einrichtung. Hierzu kann ein Impfausweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ein ärztliches Attest können insbesondere Personen verwenden, die bereits eine Masern-Erkrankung durchgemacht haben. Möglich ist auch, dass eine zuvor besuchte Einrichtung bestätigt, dass dort bereits ein Nachweis erbracht wurde.2

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Impfung.12

Häufig gestellte Fragen zum Thema Masern-Impfung
Zur Website des Robert Koch-Instituts mit Bezug auf die Impfung gegen Masern geht es hier.*
Das Robert Koch-Institut in Berlin beantwortet außerdem auf seiner Webseite hier* häufig gestellte Fragen und kritische Einwände zum Thema Impfen.

Impfkalender
Wann sollten Sie sich gegen welche Infektionskrankheit impfen lassen? Antworten darauf finden Sie hier* im praktischen Impfkalender des Robert Koch-Instituts.

*Die hier zur Verfügung gestellten aktuellen Meldungen verweisen auf unabhängige Informationsquellen und stellen nicht notwendigerweise die Meinung von MSD dar.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2020. Stand: 01.03.2021. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html [eingesehen am 28.10.2022]
  2. Bundesministerium für Gesundheit. Impflicht soll Kinder vor Masern schützen. Stand 02.08.2022. Abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html [eingesehen am 28.10.2022].
  3. Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Masern. Stand 23.07.2021. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html [eingesehen am 28.10.2022].
  4. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Masern – sind extrem ansteckend. Stand 2022. Abrufbar unter: https://www.impfen-info.de/impfpass/infos-zu-masern-1/ [eingesehen am 28.10.2022].
  5. World Health Organization (WHO). Factsheet Measles. Stand: 05.12.2019. Abrufbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/measles [eingesehen am 14.07.2022].
  6. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Masern. Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt! Stand: April 2018. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ [eingesehen am 28.10.2022].
  7. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Masern. Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt! Stand: April 2018. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ [eingesehen am 28.10.2022].
  8. Robert Koch-Institut (RKI). Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. Stand: 25.08.2022. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04.html#:~:text=Was [eingesehen am 28.10.2022].
  9. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2022. Epid Bull 2022;4:3-67.
  10. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung. Epid Bull 2020;02:1-26.
  11. Robert Koch-Institut (RKI). Impfquoten von Kinderschutzimpfungen in Deutschland – aktuelle Ergebnisse aus der RKI-Impfsurveillance. Epid Bull 2021;49:6-29.
  12. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). Zuletzt geändert am 18.08.2022. In Kraft getreten am 01.10.2022. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ [eingesehen am 27.10.2022].
  13. Petrova VN et al. Incomplete genetic reconstitution of B cell pools contributes to prolonged immunosuppression after measles. Sci Immunol. 2019;4(41). pii: eaay6125. DOI: 10.1126/sciimmunol.aay6125.
  14. Mina MJ et al. Measles virus infection diminishes preexisting antibodies that offer protection from other pathogens. Science. 2019;366(6465):599-606. DOI: 10.1126/science.aay6485.
  15. Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF). Beschreibung Antikörper. Abrufbar unter: https://www.dzif.de/de/glossar/antikoerper [eingesehen am 28.10.2022].